(Energieeinsparverordnung)
Seit dem 1. Januar 2009 ist die Energieeinsparverordnung für alle Wohngebäude in Deutschland in Kraft. Somit besteht die Pflicht, bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung den jeweiligen Interessenten einen Energieausweis vorzulegen – nur Denkmäler sind von der Pflicht ausgenommen.
Wer bei einem Angebot – egal, ob Verkauf oder Vermietung – nicht unaufgefordert einen Energieausweis vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gemäß dem Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz – EnEG) § 8 drohen Geldbußen von 5.000 Euro bis 50.000 Euro.
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